SATZUNG

des

Wander- und Kulturverein „Limestreter" e. V.

 

 

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Grundsätze der Vereinstätigkeit

1.          Der Verein trägt den Namen Wander- und Kulturverein „Limestreter" e. V.

2.          Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg unter VR-Nr. 1481 eingetragen.

3.          Sitz des Vereins ist 63694 Limeshain (OT Rommelhausen).

4.          Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

5.          Männer, Frauen und Diverse werden von dieser Satzung gleichermaßen angesprochen und unterliegen ihr mit Rechten und Pflichten. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit des Satzungstextes wird in dieser Satzung durchgängig die maskuline Form verwendet.

6.          Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis des Vereins zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz, sowie der parteipolitischen Neutralität. Er fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürger. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen.

Wählbar in ein Amt des Vereins sind nur Personen, die sich zu den Grundsätzen des Vereins in dieser Satzung bekennen, und für diese innerhalb und außerhalb des Vereins eintreten und sie durchsetzen.

7.          Der Verein ist politisch und religiös neutral und steht in all seinen Belangen auf der Grundlage der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Der Verein fördert das Miteinander verschiedener Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität offen. Mitglieder, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Vereinsleben offenbaren, werden aus dem Verein ausgeschlossen.

8.          Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, u. a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.